Informationen zur Gewerbeanmeldung
Eine Gewerbeanmeldung hat gemäß § 14 Gewerbeordnung zu erfolgen bei
- Neuerrichtung eines Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigestelle
- Verlegung eines bestehenden Betriebes von einem anderen Ort nach Musterstadt
- Kauf oder Übernahme eines bestehenden Betriebes
- Änderung der Rechtsform
Voraussetzung ist, dass die betreffende Betriebsstätte (Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle) auf dem Gebiet der Stadt Musterstadt liegt.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis
- Aufenthaltsbescheinigung bei ausländischen Staatsangehörigen
- Anmeldebescheinigung bei auswärtig wohnenden Gewerbetreibenden
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister bei juristischen Personen (z.B. GmbH, GmbH & Co. KG, OHG)
- Beglaubigter Gesellschaftsvertrag bei Firmen in Gründung
- Handwerkskarte, sofern ein Handwerk ausgeübt wird
- Erlaubnisurkunde oder -karte bei anderen erlaubnispflichtigen Gewerben (z. B. Maklergewerbe, Bewachungsgewerbe, Pfandleihergewerbe, Reisegewerbe)
- Bei stellvertretender Anmeldung ist eine Vollmacht der anzeigepflichtigen Person(en) vorzulegen.
Erfolgt die Gewerbeanzeige auf postalischem Wege, sind diese Unterlagen in Fotokopie beizufügen. Die Anmeldung kann auch selbständig über das WirtschaftsService-Portal.NRW erfolgen.
Verwaltungsgebühr
- Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind: 26,00 €
- Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33,00 €
- Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00€
Dienststelle
Fachbereich Ordnung und Kultur, Rathausplatz 1, 12345 Musterstadt