Die Axians eWaste GmbH ist, als Ihr Softwareprovider, bemüht jedes Dokument in Bezug auf das eANVportal auf Korrektheit zu prüfen. Hierfür sind wir auf die genehmigten Entsorgungsnachweise seitens der Behörde angewiesen.
Der Fehler ist vermeidbar, indem der Erzeuger (oder Entsorger) vor Versand des Begleitscheins erst den elektronischen Entsorgungsnachweis an das eANV-System des Beförderers zustellt und der Beförderer wiederum diesen Entsorgungsnachweis freigibt. Dadurch kann eine Prüfung sofort beginnen und, falls der Begleitschein korrekt ist, auch direkt verarbeitet werden.
Nacherfasster Nachweis (reines Datenbankgebilde)
Da beim Beförderer aber in vielen Fällen dieser Entsorgungsnachweis jedoch nicht vorhanden ist, versuchen wir – zu seiner Erleichterung – den Nachweis „nachzuerfassen“. Hierzu gehen wir davon aus, dass der erste Begleitschein auf Basis eines neuen Entsorgungsnachweises „korrekt“ ist. Auf Grund dieser Tatsache können wir den Nachweis „automatisch nacherfassen“. Das kann der Beförderer an zwei Stellen einsehen.
In der Ansicht „Nachweise